Behandlungspflege
Die Behandlungspflege ist ein Teilbereich der häuslichen Krankenpflege. Leistungsträger sind hier die Krankenkassen und nicht die Pflegekassen.
Daher kann die Leistung auch nicht durch den Patienten beantragt werden, sondern erfolgt ausschließlich durch ärztliche Verordnung bei medizinischer Notwendigkeit. Seit dem 01.01.2016 können auch Krankenhausärzte häusliche Krankenpflege verschreiben, wenn sie wegen schwerer Krankheit, im Anschluss an die Krankenhausbehandlung oder aufgrund einer ambulanten Operation nötig ist. Die Behandlungspflege umfasst alle Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die dazu dienen, Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhindern oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.
Eine Kostenübernahme erfolgt erst nach Genehmigung durch die Krankenkasse.
Unsere Leistungen im Überblick: